Bau von Solartankstellen

TANKSTELLENBAU

Durch den Einstig unserer Firma in den Tankstellenbau, wurden sowohl umfangreiche Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet von Baumaßnahmen im Geltungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erworben, als auch die erforderlichen zahlreichen Zertifikate, Zulassungen und Akkreditierungen erlangt.

ALLGEMEINES ZU DEN WASCH – UND ABFÜLLFLÄCHEN

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachhaltige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.

Gemäß diesem Besorgnisgrundsatz fallen auch Waschplätze, Waschhallen und SB-Waschanlagen und deren Bauteile unter dieses Gesetz.

BODENFUGEN NACH WHG/KIWA-NORM

Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsschutzgesetz (WHG)
Die Funktionssicherheit und Dauerhaftigkeit der Fugenabdichtung kann nur gewährleistet werden, wenn die Verarbeitung der eingesetzten Spezialprodukte durch autorisierte Firmen, welche sich wie wir als Fachbetriebe gemäß WHG qualifiziert haben und einen Überwachungsvertrag des TÜV abgeschlossen haben, qualitätsgerecht vorgenommen wird.

Autorisierung des Fugenabdichters
Gemäß den Vorschriften der genehmigenden Behörde müssen Verfugungsarbeiten von einem Zugelassenen Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsschutzgesetz (WHG) ausgeführt werden.
Die Fugenabdichtung zwischen den zugelassenen Betonbauteilen bildet eine dichte, gegenüber KFZ-Betriebsstoffen beständige Fahrbahnoberfläche. Tankstellen sind Abfüll-und Umschlaganlagen für Wassergefährdende KFZ-Betriebsstoffe und fallen somit in den Geltungsbereich des Wasserhaushaltsschutzgesetz (WHG). Diese Anlagen müssen nach dem Besorgnisgrundsatz (WHG) so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. In befahrenen Flächen, an Podesten, Randsteinen und Rinnen, an Abgabeeinrichtungen und Einfüllschächten, wird durch die Verfugung in Verbindung mit undurchlässigen Betonbauteilen eine eingegrenzte, zusammenhängende, flüssigkeitsdichte Oberfläche geschaffen. Diese verhindert, dass die gehandhabten wassergefährdenden Betriebsstoffe in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden gelangen können.