Schutz gegen Rückstau

Ein Rückstau innerhalb der Grundstücksentwässerung entsteht erst durch den Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Der Rückstau selbst entsteht, wenn z.B. durch Starkregen die Straßenkanäle volllaufen oder das Entwässerungssystem im Kanal verstopft ist. D.h. das eingeleitete Abwasser staut sich im gesamten System, ändert seine Strömungsrichtung und würde ohne entsprechende Schutzmaßnahmen in die Gebäude zurücklaufen.

Aus diesem Grund müssen sämtliche angeschlossenen Grundstücks- und Gebäudeflächen dauerhaft und wirkungsvoll gegen die Folgen eines Rückstaus gesichert werden. Schutzmaßnahmen, die das Zurückfließen des Abwassers verhindern sind entweder

Rückstauverschlüsse

Sie verschließen die Rohrleitung gegen das Rückstauen des abfließenden Abwassers. Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser beinhalten ein Rohrleitungsteil, einen selbsttätigen Verschluss, einen Handverschluss sowie eine automatischen Steuerung. Sie müssen der DIN EN 13564 Rückstauverschlüsse für Gebäude entsprechen. Nach DIN EN 12056-4 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 4: Abwasserhebeanlagen können diese Rückstauverschlüsse beispielsweise in Waschküchen, Keller- oder Hobbyräume verwendet werden, wenn die Ablaufstelle ein Gefälle zur öffentlichen Kanalisation hat, die Nutzung der Ablaufstelle während des Rückstaus nicht zwingend erforderlich ist und keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Rückstau beeinträchtigt werden.

Hebeanlagen

Sie pumpen das Abwasser auch bei Rückstau in die öffentliche Kanalisation. Nach DIN EN 12056-4 können diese Anlagen eingesetzt werden, wenn die Nutzung der Ablaufstelle während des Rückstaus zwingend erforderlich ist und wesentliche Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Rückstau beeinträchtigt werden könnten. Je nach Abwasserart können Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies oder fäkalienhaltiges Abwasser eingesetzt  werden .

Alle unterhalb der Rückstaueben (RSE) gelegenen Entwässerungen (für Regen- oder Schmutzwasser) müssen mit Rückstauverschlüssen oder Hebeanlagen gegen Rückstau gesichert werden. Abwasser der Bodenabläufe und Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene dürfen nicht über Rückstauverschlüsse, bzw. nur in außergewöhnlichen Fällen, wie z.B. Sanierungen, über Abwasserhebeanlagen geführt werden. Daraus folgt, dass eine Sicherung der Gebäude- und Grundstücksflächen oberhalb der Rückstauebene nicht sinnvoll und auch nicht erforderlich ist, weil hier kein Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu erwarten ist. Alle oberhalb der RSE liegenden Entwässerungen sind mit Gefälleleitungen zu entwässern.

Der erforderliche Rückstauschutz wird nach drei Kriterien beurteilt:

  1.     Welche Höhenlage hat die Ablaufstelle zur öffentlichen Kanalisation?
  2.     Wie wird die Ablaufstelle genutzt?
  3.     Für welche Abwasserart muss die Rückstausicherung geeignet sein?

Rückstauverschlüsse gibt es z.B. in Form von Kellerbodenabläufen mit mehrfachem Rückstauverschluss, Ablaufgarnituren (mit selbstschließender Armatur durch Schwimmerkugel) und Rohr-Rückstauverschlüssen (mit automatischer Rückstauklappe für fäkalienfreie Abwässer und fäkalienhaltige  Abwässer).